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Anleitungen, Verordnungen & Wissenswertes

Anleitungen rund um Alleinarbeit

Praxisberichte und Fachwissen aus der Branche

Folgeschäden sind vermeidbar

Rettungsprozess ohne unnötigen Zeitverlust

Notrufgerät oder App? Marktübersicht

SUVA Alleinarbeit erkennen und Risiken richtig einschätzen

Nothilfe unterwegs und im Gebäude

Die Spitex-Mitarbeitenden sind alleine unterwegs. So hat die Spitex die Nothilfe bei einem Unfall und bei Gewalt jederzeit angepasst sichergestellt.

Alleinarbeiterschutz in Gebäuden und Aussenbauwerken

Ein Erfahrungsbericht von Patrick Rambosson, Geschäftsleiter Abwasserreinigungsanlagen und Leiter Projekte und Geoinformation bei IBB Energie AG in Brugg

Nothilfe bei Alleinarbeit / Firmenareal

So stellt die Schweizerische Post die Nothilfe bei Alleinarbeit sicher in den grossen Sortier-Zentren.

Bedrohungs-Alarmierung

Was ist zu tun, wenn das Kunden-Gespräch abgleitet in Drohungen und Gewaltausbrüche. Antworten dazu von Sozialdienst, Ombudsstelle und Versicherungen/Ablehnung von Schadenübernahme

Warum Notrufe über Internet nicht möglich/konform sind

Vorteile der Notrufsäulen und die Grenzen von App und Internet-Telefonie kennen

Notfallort sicher ermitteln = Nothilfe schneller am Notfallort

Nutzen auch Sie die Vorteile der NFC-Technologie

Wissenswertes (pdf)

Firmen und Produkte

E-Learning SUVA

Unfallverhütung und Schutzmassnahmen

EKAS Richtlinie / konkrete Pflichten

Wann gilt eine Person als alleinarbeitend?

SECO Merkblatt für allein Arbeitende Personen

Alleinarbeit zulässig?

Suva Checkliste Alleinarbeit und Alarmierung

Alleinarbeit und Nothilfe

Suva Broschüre Alleinarbeit kann gefährlich sein

Verordnung über die Verhütung von Unfällen

Bundes Verordnung 832.30

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gilt grundsätzlich für alle Betriebe in der Schweiz, die Arbeitnehmende beschäftigen. Sie umfasst auch spezifische Regelungen bezüglich des Beizugs von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.

Pflichten für Betriebe und Arbeitgeber

  • Betriebe müssen Spezialisten hinzuziehen, wenn dies für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden erforderlich ist.
  • Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf alle Aspekte des Arbeitsschutzes, auch im Zusammenhang mit Alleinarbeit.
  • Die Richtlinie der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) konkretisiert den Beizugspflicht und stellt sicher, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen gemäß der VUV korrekt umsetzen. Sie verändert jedoch den Geltungsbereich der VUV nicht.

Alleinarbeit und spezifische Gefährdungen

Was bedeutet „Alleinarbeit“?

Alleinarbeit“ beschreibt eine Situation, in der eine Person allein in einem definierten Arbeitsumfeld arbeitet. Sie hat keinen direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitenden und ist für einen festgelegten Zeitraum auf sich allein gestellt. Diese Person ist sowohl physisch als auch psychisch isoliert, was unter bestimmten Bedingungen Risiken mit sich bringen kann.

Risiken bei Alleinarbeit

  • Gefährdungen durch Unfälle, gesundheitliche Notfälle oder Arbeitsunfälle
  • Schwierigkeiten bei der schnellen Hilfeleistung im Notfall
  • Psychische Belastungen aufgrund der Isolation und des Fehlens eines direkten sozialen Netzwerks
  • Notwendigkeit einer strengen Notfallplanung und Alarmierungssysteme

EKAS-Richtlinie 6508: Gefährdungen bei Alleinarbeit

Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Beizugs-Richtlinie) enthält eine Liste von besonderen Gefährdungen, die speziell bei Arbeitsplätzen für allein arbeitende Personen auftreten können. Arbeitgeber müssen diese Gefährdungen berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.


Alleinarbeiterschutz: Nothilfe und Alarmierung

Schutzmaßnahmen für alleinarbeitende Personen

Im Rahmen der allgemeinen Pflichten nach Art. 3–10 VUV und Art. 3–9 ArGV 32 müssen alle Arbeitgeber:

  • Gefährdungen in ihren Betrieben ermitteln, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden könnten.
  • Notwendige Schutzmaßnahmen treffen und diese nach den anerkannten Regeln der Technik umsetzen.

Regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei betriebsinternen Veränderungen.
  • Die Schutzmaßnahmen müssen kontinuierlich den aktuellsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Fazit: Notwendigkeit von Alleinarbeiterschutz-Systemen

Die VUV und die EKAS-Richtlinie 6508 verpflichten Unternehmen dazu, bei Alleinarbeit notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Dies schließt auch die Bereitstellung von Notfallplänen, Alarmierungssystemen und Nothilfe mit ein.

Für Unternehmen, die Alleinarbeit organisieren, ist es daher essenziell, zuverlässige Notruf- und Schutzsysteme zu implementieren, um Gefährdungen effektiv zu minimieren und schnelle Hilfe im Notfall sicherzustellen.

Anleitungen für Wartungsarbeiten

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