Was ist ein Totmanngerät? Funktion, gesetzliche Pflichten und Auswahl

AidComm Team DACH Region

Ein Totmanngerät löst automatisch Alarm aus, wenn eine Person bewegungslos wird, stürzt oder nicht mehr reagiert – auch dann, wenn sie selbst keinen Notruf mehr auslösen kann. Damit ist es eines der wichtigsten technischen Hilfsmittel im Alleinarbeiterschutz. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Totmanngerät funktioniert, wann es in der Schweiz Pflicht ist und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Was ist ein Totmanngerät?

Der Begriff stammt ursprünglich aus der Technik: Ein Totmannschalter sorgt dafür, dass eine Maschine stoppt, sobald der Bediener die Kontrolle verliert. Übertragen auf den Personenschutz ist ein Totmanngerät ein tragbares Notrufgerät, das den Zustand der tragenden Person überwacht und bei einer Notlage selbstständig Alarm schlägt. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Totmannfunktion, Man-Down-Alarm oder Personen-Notsignal-Gerät.

Der entscheidende Unterschied zu einem einfachen SOS-Knopf: Das Gerät alarmiert auch dann, wenn die Person bewusstlos oder handlungsunfähig ist.

Wie funktioniert ein Totmanngerät?

Moderne Geräte kombinieren mehrere Auslösearten, um echte Notfälle zuverlässig zu erkennen und Fehlalarme zu reduzieren:

  • Fall / Sturz Alarm
  • Bewegungslosigkeit (No-Motion): Registriert das Gerät über eine eingestellte Zeit keine Bewegung mehr, geht es von einer Notlage aus.
  • Manueller SOS-Alarm: Eine dedizierte Notruftaste für die bewusste Auslösung.
  • Voralarm: Vor dem eigentlichen Alarm warnt das Gerät die Person akustisch/per Vibration, damit ein Fehlalarm rechtzeitig quittiert werden kann.

Wird der Alarm nicht quittiert, sendet das Gerät ihn – idealerweise samt Standortdaten – an eine Alarmempfangsstelle bzw. Leitstelle, die die Rettungskette auslöst.

Totmanngerät und Personen-Notsignal-Anlage (PNA)

Häufig werden die Begriffe vermischt. Genau genommen ist das Totmanngerät das tragbare Endgerät, während die Personen-Notsignal-Anlage (PNA) das Gesamtsystem aus Gerät, Übertragungsweg und Alarmempfangsstelle bezeichnet. Erst dieses Zusammenspiel macht aus einem ausgelösten Alarm tatsächliche Hilfe.

Wann ist ein Totmanngerät in der Schweiz Pflicht?

Ein generelles Verbot von Alleinarbeit gibt es in der Schweiz nicht, wohl aber eine klare Arbeitgeberpflicht. Nach Art. 8 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) muss eine allein arbeitende Person bei gefährlichen Arbeiten überwacht werden. Hinzu kommt die generelle Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach Art. 328 OR, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.

Die SUVA konkretisiert das in der Informationsschrift 44094.d «Alleinarbeit kann gefährlich sein». Lässt sich die Überwachung nicht durch eine zweite Person sicherstellen, sind technische Massnahmen ausdrücklich zulässig – die EKAS-Wegleitung nennt dabei explizit Geräte, die bei Lageänderung oder fehlender Körperbewegung Alarm auslösen. Entscheidend ist, dass auf den Alarm jederzeit jemand reagieren kann.

Hinweis: Dieser Abschnitt gibt den regulatorischen Rahmen wieder und ersetzt keine Beurteilung des Einzelfalls. Ob und unter welchen Bedingungen Alleinarbeit zulässig ist, ergibt sich aus der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

  • Zuverlässige Ortung – auch im Gebäude: GPS allein reicht im Innenbereich oft nicht. Eine Kombination aus GPS, Mobilfunk und Indoor-Ortung (z. B. über TWI Beacons und Bluetooth Sender) liefert auch in Hallen und Untergeschossen einen exakten Standort.
  • Verbindung auch im Funkloch: Mehrere Mobilfunknetze, In-House Versorgung und alternative Übertragungswege erhöhen die Ausfallsicherheit.
  • Akkulaufzeit und Robustheit: Lange Laufzeit, IP-Schutz gegen Wasser und Staub.
  • ATEX für Ex-Zonen: In explosionsgefährdeten Bereichen (Chemie, Öl/Gas) braucht es zertifizierte Geräte.
  • Fehlalarm-Management: Voralarm und einstellbare Schwellen vermeiden unnötige Einsätze.
  • Angebundene Leitstelle: Ohne Stelle, die rund um die Uhr reagiert, bleibt jeder Alarm wirkungslos.

Der Alarm muss ankommen: Gerät plus Leitstelle

Ein Totmanngerät entfaltet seinen Nutzen erst im Zusammenspiel mit einer professionellen Alarmbearbeitung. Das AidComm ONE vereint Totmann-, Sturz- und manuelle Alarmfunktion mit präziser Ortung. Über die Nothilfe-Organisation von AidComm wird im Ernstfall 24/7 die richtige Hilfe aufgeboten – SUVA- und VUV-konforme Anforderungen werden so technisch und organisatorisch abgedeckt.

Take home message

Ein Totmanngerät schliesst die gefährlichste Lücke im Alleinarbeiterschutz: den Moment, in dem die betroffene Person selbst keinen Notruf mehr auslösen kann. Wirksam ist es jedoch nur als Teil eines Gesamtsystems aus zuverlässiger Ortung, Alarmierung und angebundener Leitstelle.

Sie möchten wissen, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Totmanngerät und SOS-Knopf?

Ein SOS-Knopf muss aktiv gedrückt werden. Ein Totmanngerät alarmiert zusätzlich automatisch – etwa bei Sturz oder Bewegungslosigkeit – und schlägt damit auch dann Alarm, wenn die Person handlungsunfähig ist.

Ist ein Totmanngerät gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht pauschal. Bei gefährlicher Alleinarbeit wird eine angemessene Überwachung verlangt. Lässt sich diese nicht durch eine zweite Person gewährleisten, sind technische Massnahmen wie ein Totmanngerät eine beste Lösung. Massgebend bleibt die Gefährdungsbeurteilung.

Funktioniert ein Totmanngerät auch ohne Handyempfang?

Gute Geräte nutzen mehrere Mobilfunknetze und zusätzliche Übertragungswege. In Gebäuden lässt sich die Ortung über Indoor-Technologien wie Beacons ergänzen sowie die AidComm Offline-Protection

Was passiert bei einem Fehlalarm?

Vor dem eigentlichen Alarm warnt das Totmann-Gerät die Person (Voralarm). Wird der Alarm in dieser Zeit quittiert, geht keine Meldung an die Leitstelle.

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